Insulinpumpentherapien sind durch die Krankenkassen genehmigungspflichtige Therapieverfahren. Deshalb muss in einem aufwändigen Genehmigungsprozess belegt werden,
dass die Voraussetzungen für eine Insulinpumpentherapie gegeben sind. In einer drei- bis sechsmonatigen Probephase muss zudem nachgewiesen werden, dass sich die Blutzuckereinstellung des
Patienten im Vergleich zur Vortherapie – gemessen z.B. an einer Verbesserung des Hba1c-Wertes und einer Verminderung der Hypoglykämierate – nachhaltig verbessert hat.
Anerkannte Indikationen für eine Insulinpumpenbehandlung sind:
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unzureichende Blutzuckereinstellung mit intensivierter Insulintherapie trotz hoher Motivation seitens des Patienten
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Dawn-Phänomen: für Patienten mit Typ-1 Diabetes oft typischer Blutzuckerverlauf mit Hypoglykämieneigung in der ersten Nachthälfte und frühmorgendlichem starkem
Blutzuckeranstieg, der durch keines der auf dem Markt befindlichen Basalinsuline ausreichend abgedeckt werden kann
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unregelmäßiger Tagesablauf, z.B. Schichtarbeit oder stark wechselnde körperliche Aktivität im Berufsalltag
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häufige, besonders nächtliche Unterzuckerungen
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Hypoglykämiewahrnehmungsstörung
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Kinderwunsch, Stoffwechselnormalisierung vor der Schwangerschaft
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diabetische Folgeerkrankungen wie Neuropathie, Gastroparese oder Retinopathie, deren Fortschreiten durch eine Insulinpumpentherapie verlangsamt werden
könnte
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niedriger Insulinbedarf, z. B. bei Nierenschädigung (diabetische Nephropathie)
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Kinder, insbesondere auch Kleinkinder, deren Insulinbedarf meist sehr niedrig ist
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evtl. Typ-2-Diabetes mit sehr hohem Insulinbedarf im Rahmen einer Insulinresistenz
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